KI-Kennzeichnungspflicht bei Werbemitteln

Das gilt es gemäß EU AI Act ab 2. August 2026 zu beachten

Mit Inkrafttreten der Transparenzpflichten des EU AI Acts zum 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Werbeinhalte entsprechend gekennzeichnet werden. 

Dies betrifft Bild-, Audio- und Videoinhalte, die mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden und als Deepfakes gelten. Für die Ausstrahlung von Werbemitteln bei MDR Media gilt es folgende Regelungen zu beachten: 

  • TV-Spots: Kennzeichnung zu Beginn des Spots mit einem klar sichtbaren Hinweis, beispielsweise „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“.
  • Audiospots: Platzierung des gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungshinweises unmittelbar vor dem Spot innerhalb der Sendekopie. 

Hinweise bis zu einer Länge von drei Sekunden werden von MDR Media kostenfrei ausgestrahlt.

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