Mit Inkrafttreten der Transparenzpflichten des EU AI Acts zum 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Werbeinhalte entsprechend gekennzeichnet werden.
Dies betrifft Bild-, Audio- und Videoinhalte, die mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden und als Deepfakes gelten. Für die Ausstrahlung von Werbemitteln bei MDR Media gilt es folgende Regelungen zu beachten:
- TV-Spots: Kennzeichnung zu Beginn des Spots mit einem klar sichtbaren Hinweis, beispielsweise „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“.
- Audiospots: Platzierung des gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungshinweises unmittelbar vor dem Spot innerhalb der Sendekopie.